Inhalte einer KFZ-Versicherung
In Deutschland ist jeder Halter eines Fahrzeuges verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nur so kann explizit sichergestellt werden, dass eventuelle Schadensersatzansprüche von Opfern garantiert sind. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt sogar Teilfunktionen einer Rechtschutzversicherung. Dies geschieht, indem die Versicherung die Kostenübernahme für die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.
Die Inhalte einer KFZ-Versicherung
Weiterhin wird sichergestellt, dass der Schadensverursacher von den Ansprüchen geschützt bleiben kann. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung geht es inhaltlich um die Abdeckung der Fremdschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie natürlich um eventuelle Personenschäden. Bei Personenschäden übernimmt der Versicherer auch Schmerzensgeld, wie die Kosten des Verdienstausfalles sowie die Abschleppkosten und für die Kosten für einen Mietwagenersatz. Dieser umfassende Schutz gilt nur für Schäden an fremden Fahrzeugen, das eigene Fahrzeug ausreichend abzusichern, erfolgt dann zusätzlich mit der Voll- oder Teilkaskoversicherung.
Sparten der KFZ-Versicherung
Unter der Rubrik KFZ-Versicherungen fällt auch die Vollkaskoversicherung und diese hat ebenfalls ganz spezifische Leistungskriterien. Sie deckt zusätzlich Schäden ab, die der Halter selbst verschuldet hat. Weiterhin greift die Vollkaskoversicherung ebenfalls, wenn Schäden am Auto durch unbekannte Personen vorgenommen worden sind. Bei einem Totalschaden beispielsweise gilt die Abdeckung für die Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeuges. Liegt ein Reparaturfall vor, so übernimmt die Versicherung die Wiederherstellungskosten für das Fahrzeug. Auch Schäden, die durch Vandalismus Dritter entstanden sind, deckt die Vollkaskoversicherung vollends ab. Allerdings sollten sich die Fahrzeugführer auch vor Augen halten, dass in einzelnen Fällen, auch mit einer Vollkaskoversicherung, nicht alle Leistungen abgedeckt werden.
Bei der Teilkaskoversicherung, die eine weitere Sparte in der KFZ-Versicherung darstellt, werden die erforderlichen Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeuges übernommen. Hierunter fallen Schäden, die durch Brand, Unterschlagung, Glasbruch, Marderbiss, Wildunfall und Vandalismus entstanden sind. Eine weitere Sparte, die ebenfalls in den Kfz-Versicherungen immer wieder auftaucht, ist die sogenannte Schutzbriefleistung. Der Schutzbrief fungiert als eigenständiger Bestandteil eines Versicherungsvertrages für Fahrzeuge, diesen gibt es sehr unterschiedlichen Ausführungen. Informationen über die Thematik gibt es reichlich im Internet, hier finden Fahrzeughalter sicher die passende Versicherung. Ein Versicherungsvergleich sollte dennoch im Vorfeld erfolgen.
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