Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Was Sie für die Zulassung Ihres KFZ benötigen!


Im Folgenden werden die notwendigen Unterlagen und Belege erklärt, die man für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt.

Die eVB – die elektronische Versicherungsbestätigung

Die elektronische Versicherungsbestätigung löste am 1.3.2008 die ehemalige Doppelkarte in Papierform ab und wurde zur Vereinfachung der Zulassungsabwicklung eingeführt. Die eVB wird von der Versicherung in Form einer VB-Nummer ausgehändigt. Diese muss der Versicherte bei der Zulassungsstelle angeben. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde können mit Hilfe der VB-Nummer eine Abfrage der Versicherungsbestätigung starten. Dadurch hat die Zulassungsbehörde nicht nur sehr rasch eine Bestätigung über den Status der Versicherung, sondern auch alle wichtigen und notwendigen Daten.

Weitere Unterlagen

Abgesehen von der eVB, sind auch noch weitere Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig. Hier kommt es jedoch auf die Art der Zulassung an.

Bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs – also einer Erstzulassung eines KFZs müssen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ein gültiger Personalausweis (bei Firmen ein Gewerberegisterauszug) und die Zulassungsbescheinigung Teil II mitgebracht werden. Möchte man hingegen ein gebrauchtes Fahrzeug auf seinen Namen anmelden, benötigt man zudem auch noch die Zulassungsbescheinigung Teil I, den HU-Bericht sowie eine Abbuchungsermächtigung für die anfallende KFZ Steuer.

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs fallen Gebühren an, die je nach Art der Anmeldung, unterschiedlich hoch anfallen.

Zulassungsbescheinigung I und II

Besonders erwähnenswert und immer wieder Grund für Fragen ist die Zulassungsbescheinigung, die in zwei Teilen, Teil I und Teil II, ausgehändigt wird. Es handelt sich hierbei um eine Urkunde, die als Bestätigung für die Zulassung eines KFZ ausgestellt wird. Grundsätzlich hat die Zulassungsbescheinigung die Aufgabe, das zugelassene Fahrzeug anhand einer Fahrzeug-Identifikationsnummer zuzuordnen, das Kennzeichen des Fahrzeugs diesem KFZ zuzuordnen und zudem den Halter des Fahrzeugs auszuweisen. Darüber hinaus weist die Zulassungsbescheinigung auch noch die wichtigsten technischen Merkmale des KFZ aus.

Die Zulassungsbescheinigung besteht als solches erst seit dem Jahr 2005. Damals wurde diese europaweit einheitlich eingeführt. Die bis dahin gängigen Unterlagen, der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief, wurden dadurch abgelöst. Die Zulassungsbescheinigung I muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden und muss im Falle einer polizeilichen Überprüfung vorgezeigt werden können. Ist dies nicht der Fall, erwartet den Fahrzeughalter ein empfindliches Bußgeld in der Höhe von 10 bis 20 Euro.

Die europaweite Einführung der Zulassungsbescheinigung brachte vor allem den Vorteil mit sich, dass EU-weit für eine höhere Fälschungssicherheit und eine Vereinheitlichung gesorgt wurde.

Wer vor der Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung noch in Besitz eines alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins war, sollte sich diese unbedingt entwertet aushändigen lassen. Nicht alle Daten, wie etwa die Reifengröße, wird in der Zulassungsbescheinigung angeführt – im alten Fahrzeugschein jedoch sehr wohl.

 

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