Lkw-Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung – zusätzlicher Schutz für die wichtigsten Bereiche


Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Kaskoversicherung. Sie gehört in den Reigen der freiwilligen Zusatzversicherungen und ist für die Anmeldung eines Fahrzeugs nicht zwingend notwendig. Vor allem für Besitzer eines neuen oder sehr teuren Autos, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung allerdings ratsam, da dadurch eine Vielzahl an Risiken abgedeckt sind, für die eine KFZ Haftpflichtversicherung nicht aufkommen würde.

Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung kann in der Regel mit unterschiedlichen Schadensleistungen abgeschlossen werden. Die häufigsten versicherten Risiken sind Wildschäden, Hagel, Glasbruch, Diebstahl und Blitzschlag. Marderbisse, Schmorschäden und ähnliches werden ebenfalls oft in den Leistungskatalog der Teilkaskoversicherung inkludiert.

Grundsätzlich ist der Versicherer dazu verpflichtet, bei Auftreten der vorher festgelegten Schäden auch einzutreten. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt.

Der häufigste Grund für eine Nichtleistung durch die Versicherung ist die Selbstbeteiligung. Hierbei handelt es sich um eine Obergrenze, bis zu welcher der Versicherte die Schäden selbst trägt und die Teilkaskoversicherung keine Leistungspflicht hat. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Abschluss des Versicherungsvertrags festgelegt und kann in der Regel vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden. Die Höhe des monatlichen Tarifs der Teilkaskoversicherung verringert sich mit der Steigerung der Selbstbeteiligung. Dafür muss man jedoch die Nichtleistung der Teilkaskoversicherung im Falle eines geringen Schadens in Kauf nehmen.

Kündigung und Wechsel der Teilkaskoversicherung

Natürlich gibt es gerade bei den freiwilligen Zusatzversicherungen immer wieder gravierende Unterschiede – sowohl in der Tarifhöhe, als auch im Leistungsumfang. Es lohnt sich daher, die Teilkaskoversicherung ab und an mit den aktuellen Angeboten auf dem Markt zu vergleichen. Nur so kann man auch auf lange Sicht hin sicherstellen, dass man kein Geld verschenkt, sondern wirklich bestmöglich versichert ist. Ein Tarifrechner kann hier die optimale Basis für einen einfachen, schnellen und ausführlichen Versicherungsvergleich sein.

Hat man eine günstigere Teilkaskoversicherung gefunden, hat man selbstverständlich die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Zu beachten ist hier, dass in der Regel eine Vertragsbindung von 12 Monaten vereinbart wird. Die genaue Vertragsbindung ist im bestehenden Versicherungsvertrag angeführt. Hier findet sich auch die Kündigungsfrist, innerhalb dieser die Kündigung spätestens eingereicht werden muss. Meist beträgt diese zwei Monate. Um rechtlich abgesichert zu sein, sollte eine Versicherungskündigung ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und per Einschreiben oder Fax übermittelt werden. Meist wird die Kündigung der alten Versicherung auch vom neuen Versicherungsunternehmen übernommen. Es ist jedoch ratsam, dennoch auch selbst als Versicherter den Vertrag rechtzeitig zu kündigen.

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